DEUTSCH-OSTAFRIKANISCHE GESELLSCHAFT

Aktie DOAG

Anteilschein über 10.000 DM (1.000x10), DIN A 4 quer, Muster, aufgedruckt „wertlos“ rückseitig, ohne Kontrollunterschrift, lochentwertet
Hamburg, November 1972, # ohne Nummer

Abb. 2x Vignette mit Landkarte von Afrika und „DOAG“.

DOAG HOLDING AKTIENGESELLSCHAFT

Aktie DOAG Holding

Aktie über 50 DM, DIN A 4 quer, ohne Kupons, lochentwertet im Siegel
Hamburg, September 1987, # 009157

Abb. Firmensignet und Vignette der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft.

Aktie über 2.500 DM (50x50), DIN A 4 quer, ohne Kupons, lochentwertet im Siegel
Hamburg, September 1987, # 000657

Abb. Firmensignet und Vignette der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft.
Auflage: 1.800 St.

Die Wertpapiere stammen aus meiner Sammlung und sind unverkäuflich.
In dieser Auflistung fehlende Papiere besitze ich noch nicht, gerne erwarte ich Ihre Angebote.

Unternehmensgeschichte

Deutsche Kolonialinteressen

DOAG steht als Abkürzung für „Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft“. Das Unternehmen verdankte seine Entstehung dem Streben des Kaiserreichs, an dem überseeischen Kolonialbesitz beteiligt zu sein.
Hervorgegangen ist das Unternehmen aus der 1887 gegründeten Kolonialgesellschaft für Im- und Export Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft Karl Peters & Gen., deren Vorläufer wiederum die 1884 gegründete „Gesellschaft für deutsche Kolonisation“ gewesen war. Deren Aufgabe bestand darin, die Auffindung und Erwerbung geeigneter Kolonisationsgebiete zu betreiben.

Carl Peters
Carl Peters

Carl Peters

Carl Peters war während seines Aufenthalts in London 1881-83, der ihm durch einen vermögenden Onkel ermöglicht wurde, von der tatkräftigen und weltoffenen englischen Mentalität stark beeindruckt. Eine Art Hassliebe zu England entstand, einerseits Bewunderung für das große britische Weltreich, andererseits Neid wegen des angeblich an den Rand gedrängten Deutschen Reiches. Deutschland die ihm gebührende Stellung in der Welt zu verschaffen, war eines der wichtigsten Motive der Kolonialpolitik von Carl Peters. Darüber hinaus gab er auch wirtschaftliche Interessen Deutschlands an. Die im 19. Jahrhundert aufgetretenen Probleme wie Bevölkerungswachstum, soziale Spannungen, Rohstoffmangel und Absatzschwierigkeiten glaubte Peters am besten durch Erwerbung von Kolonien bewältigen zu können. Dabei gab er offen zu, dass Kolonialismus die Bereicherung eines Volkes auf Kosten schwächerer Völker sei. Der auch mögliche Gedanke einer wirtschaftlichen Entwicklung des Kolonialgebietes im Interesse der eingeborenen Bevölkerung fand sich bei Peters nicht.

Beginn der Kolonisierung

Schon im Oktober 1884 konnte eine Expedition nach Ostafrika unter Leitung von Dr. Carl Peters die Ausreise antreten. Peters begab sich mit einer kleinen Gruppe ins Landesinnere und schloss auf seiner Usagara-Expedition zwölf Verträge mit Eingeborenen-Häuptlingen, besonders mit Sultan Muinin Sagara und dessen Sohn Kibuna. Peters und der GfDK wurde die privatrechtliche Nutzung und Ausbeutung von Bodenschätzen, das Recht auf Steuererhebung und die deutsche Oberhoheit über 140.000 km² übertragen, wobei Peters den privaten Besitzstand des Sultans und den Schutz seiner Dynastie zusicherte.
Peters stellte den Antrag auf einen Schutzbrief, den Bismarck am 27.02.1885 gewährte.
Es regte sich aber Protest bei Sultan Said Bargasch, der in London wegen der Verletzung seiner Hoheitsrechte Einspruch erhob. Bismarck erreichte in London eine für das Deutsche Reich wohlwollende Haltung. Um den widerspenstigen Sultan zum Einlenken zu bewegen, schickte Bismarck ein Flottengeschwader nach Sansibar, das am 07.08.1885 eintraf.
Nach einer Woche Machtdemonstration gab der Sultan nach. In einem Vertrag mit Sansibar vom 20.12.1885 erreichte Admiral Knorr freien Warenverkehr mit freiem Ausfuhrzoll und geringen Einfuhrzöllen, sowie das Benutzungsrecht für den Hafen von Daressalam. Eine deutsch-englische Kommission versuchte vom Dezember 1885 bis Frühsommer 1886 die genauen Grenzen des Sultanats festzulegen. Im deutsch-englischen Ostafrika-Abkommen vom 29.10.1886 garantierten beide Mächte den Inselbesitz des Sultans und einen 10 km breiten Küstenstreifen vom portugiesischen Kap Delgado bis nördlich des Tangaflusses. Außerdem wurde eine deutsch-englische Interessensphärengrenze festgelegt und Deutschland erhielt das Protektorat über das Witu-Gebiet am Tana.
Hiermit war die Grundlage für die Ausübung von Hoheitsrechten und die wirtschaftliche Erschließung Ostafrikas durch Deutschland geschaffen. Durch neue Expeditionen und Erwerbsverträge wurde der deutsche Besitz bis tief ins Innere Ostafrikas erweitert.

Briefmarke

Die Gesellschaft

Um der Gesellschaft eine juristische Form zu geben, schuf man eine Kommanditgesellschaft. Am 07.09.1885 beschloss das Direktorium die Kommanditgesellschaft in eine Aktiengesellschaft „Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft“ (D.-O.-A.G.) umzuwandeln, da bei ihren mannigfachen Aufgaben und großen materiellen Bedürfnissen die Form der Kommanditgesellschaft nicht mehr genügte.
Einen 1890 ausbrechenden Aufstand konnte die DOAG nur mit Hilfe des Deutschen Reiches beenden.
Mit dem Helgoland-Sansibar-Vertrag vom 01.07.1890 verzichtete Deutschland auf das Sultanat Witu inklusive des dazu gehörigen Küstenstreifen Kenias und auf alle Ambitionen in Bezug auf Uganda und erhielt dafür das als strategisch wichtig eingestufte Helgoland. England sicherte sich Pemba, Kenia, Njassaland und das Protektorat über Sansibar.
Dem Deutschen Reich wurden die Hoheitsrechte schrittweise bis zum Jahr 1902 übertragen.
Wirtschaftliche Grundlagen der DOAG waren 21 Faktoreien und die Ein- und Ausfuhr von Sisal, Kaffee, Kautschuk und Kokosnuss. An 24 weiteren Kolonialgesellschaften bestanden Beteiligungen. Die Gesellschaft war recht erfolgreich und bald konnten die ersten Dividenden ausgeschüttet werden. Bis zum Verlust der Besitzungen als Folge des 1. Weltkriegs war die DOAG zweifellos die bedeutendste deutsche Kolonialgesellschaft.

Nachkriegszeit 1. Weltkrieg

Durch die Niederlage im 1. Weltkrieg verlor die DOAG ihren gesamten Besitz in Ostafrika. Hier entstand das englische Mandatsgebiet „Tanganyika Territory“. Erst 1925 wurde dort die Niederlassung von Deutschen wieder gestattet und im Oktober des gleichen Jahres das Verbot des Landerwerbs für Deutsche aufgehoben. So gelang es der Gesellschaft bald im Handel Fuß zu fassen, auch der Erwerb und der Betrieb von Pflanzungen wurde wieder aufgenommen. Erstmals nach dem Krieg gelang es 1928 eine Dividende auszuschütten. In den folgenden Jahren entwickelte sich die Gesellschaft weiter gut.

Nachkriegszeit 2. Weltkrieg

Nach dem 2. Weltkrieg stand die DOAG wieder vor dem Nichts. Mit erstaunlicher Zähigkeit überstand das Unternehmen aber die Folgen des Weltkriegs. 1971 wurde der Sitz von Berlin nach Hamburg verlegt. 1975 wurde das Unternehmen in eine AG umgewandelt als DOAG Warenhandels-AG, 1986 als DOAG Holding AG. 1991 wurde der Sitz nach Düsseldorf verlegt. 2002 kam es zur Verschmelzung der DOAG Holding AG und der Vereinigte Deutsche Nickel-Werke AG auf die Langbein-Pfanhauser Werke AG.


Flagge
Wohl die bekannteste Flagge unter den Kolonialgesellschaften
Die Flagge zeigt die deutschen Farben schwarz, weiß und rot und in der linken Oberecke das Kreuz des Südens. Die Sterne sind fünfzackig. Nach dem Verlust der Schutzgebiete wurde diese Flagge ein Symbol für die gesamte neokoloniale Bewegung in Deutschland. Unter den Nationalsozialisten wurden die Sterne geändert. Da Russen wie Amerikaner fünfzackige Sterne benutzten, sechszackige Sterne dem Davidstern glichen und Sterne mit mehr als sechs Zacken optisch nicht ansprechend waren, wurden vierzackige Sterne benutzt.

Deutsche Kolonien

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